Hitzefolgen bei Kindern erkennen


Hitzschlag und Sonnenstich
Hitzschlag Kleinkinder Sonnenschutz
MNStudio/shutterstock.com

Ob im Buggy beim Familienspaziergang oder beim Spielen im Sandkasten: Wenn Babys und Kleinkinder der sommerlichen Sonne zu lange ausgesetzt sind, drohen im schlimmsten Fall ein Sonnenstich oder Hitzschlag. Wie erkennt man die ersten Anzeichen, und, vor allem, was ist dann zu tun?

Hitzschlag ist ein Notfall!

Von einem Hitzschlag spricht man, wenn durch die Hitze der gesamte Körper in Mitleidenschaft gezogen wird. Typische Ursache bei Kindern ist das Sitzen im heißen Auto. Auch bei starker Anstrengung in der Sonne droht ein Hitzestau. Begünstigt wird dieser durch schwül-warmes Wetter, weil man dann weniger schwitzt und der Körper nicht abkühlt. Erkennen lässt sich ein Hitzschlag an folgenden Symptomen:

  • Hochroter Kopf, die Haut ist heiß und trocken, kein Schweiß
  • Stumpfer Gesichtsausdruck, taumelnder Gang
  • Körpertemperatur über 40° C
  • Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, evtl. Krämpfe oder Bewusstlosigkeit.

Bei einem Hitzschlag ist sofort der medizinische Notdienst zu verständigen. Bis die Notärzt*in kommt, muss das Kind aus der Sonne und in den Schatten gebracht werden. Es soll ruhig liegen, die Beine erhöht. Ist es bei Bewusstsein, darf es vorsichtig etwas trinken.

Beim Sonnenstich trifft es die Hirnhäute

Im Gegensatz zum Hitzschlag ist beim Sonnenstich „nur“ der Kopf des Kindes betroffen. Er entsteht, wenn Nacken oder unbedeckter Kopf starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Die Hitze reizt die Hirnhaut, und es kommt zu folgenden Alarmzeichen:

  • Heißer und hochroter Kopf bei kühler oder normal temperierter Körperhaut. Auch die Körpertemperatur ist nicht erhöht
  • Stechende Kopfschmerzen, Verwirrtheit und Unruhe
  • Übelkeit und Erbrechen, Schwindel und Ohrensausen
  • Nackensteife
  • manchmal Kreislaufbeschwerden und Bewusstlosigkeit.

In leichten Fällen reicht: Raus aus der Sonne, das Kind trinken lassen und ruhig hinlegen. Dabei sollte der Kopf etwas erhöht gelagert werden. Kopf und Nacken dürfen vorsichtig mit feuchten lauwarmen Tüchern gekühlt werden. Bei Kreislaufbeschwerden oder Bewusstlosigkeit muss zusätzlich sofort die Notärzt*in gerufen werden.

Quelle: www.kindergesundheit-info.de

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